Annulierungsfonds

Rücktrittskostenfonds


1. Warum soll ich an dem Rücktrittskostenfonds teilnehmen?
Natürlich gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre Ferien „ins Wasser" fallen, weil z.B. Sie oder einer Ihrer Verwandten erkrankt sind. Die Teilname an dem Rücktrittskostenfonds schützt Sie vor doppeltem Pech, nämlich: Keine Ferien und doch zahlen müssen! Sie zahlen den vollen Anteil für den Fonds bei der Anzahlung. Sie sparen sich extra Mühe und Kosten. Sie brauchen keine zusätzlichen Papiere auszufüllen oder gesonderte Zahlungen zu entrichten. Also der Rücktrittskostenfonds ist bequem, einfach und billig.

2. Wie kann ich teilnehmen, und was kostet es?
Bei Buchung geben Sie an dass Sie teilnehmen möchten. Damit bestätigen Sie, dass Sie die Bedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind. Sie zahlen an Gebühren 5% vom Ferien- oder Arrangementsbetrag. Somit zahlen Sie z.B. für Ihre Ferien in EUR 300,00 nur EUR 15,00 Teilnahmekosten. Weil diese Kosten separat auf Ihrem Übereinkommen stehen, ist Ihre Buchung gleichzeitig Ihr Teilnahmeschein. Der Teilnahmebetrag ist immer in voller Höhe bei der ersten Anzahlung zu entrichten. Es ist nicht möglich später noch teil zu nehmen an dem Rücktrittskostenfonds, nur direkt bei Buchung.

3. In welchen Fällen kann ich den Rücktrittskostenfonds in Anspruch nehmen?
Erst wenn Schoonzicht Holiday den Teilnahmebetrag empfangen hat, können Sie den Rücktrittskostenfonds in Anspruch nehmen und dann nur, wenn es sich um einen der unten stehenden Fälle handelt.

  • Bei Todesfall, plötzlich auftretender schwerer Erkrankung oder schwerer Unfall bei Ihnen, Ihrem Partner, Ihrem Kind, Eltern, Schwiegereltern, Bruder, Schwester, Schwager, Schwägerin, Enkelkindern oder Personen die mit Ihnen in den Urlaub fahren sollten und mit Ihnen in der selben Unterkunft sind.
  • Ein medizinisch notwendiger Eingriff, dem sich der Teilnehmer, sein Partner oder ein bei ihm lebendes Kind unerwartet unterziehen muss.

In allen Fällen, in denen eine Stornierung nötig und bislang noch nicht genannt ist, kann der Rücktrittskostenfonds nicht in Anspruch genommen worden. Um einen Anspruch auf Vergütung aus dem Rucktrittskostenfonds geltend machen zu können, basierend auf der Teilnahme an diesem Fonds, müssen Sie in jedem Fall eine ärtzliche Bescheinigung vorlegen, mit Angaben zur Erkrankung b.z.w. Todesfall.

4. Welchen Ausschluss gibt es bei diesem Rücktrittskostenfonds?
Keine Leistung wird gewährt, wenn der Teilnehmer oder Betroffene:

  • Eine unwahre Angabe macht oder eine falsche Darstellung der Verhältnisse gibt.
  • Keine Leistung wird gewährt aufgrund eines Anspruchs infolge eines Ereignisses: das (in)direkt im Zusarmmenhang steht mit: Kriegseinwirkung, darunter wird verstanden bewaffneter Konflikt, Bürgerkrieg, Aufstand, Unruhen im Inland, Aufruhr und Meuterei. Atomkernreaktion, darunter fällt jede Kernreaktion, bei der Energie frei wird.
  • Schoonzicht Holiday hat das Recht, um in speziellen Fällen das Recht auf Teilnahme an dem Rücktrittskostenfonds zu verweigern.

5. Was muss ich tun, dass mir eine Leistung gewährt wird? 

  • Sie melden ein Ereignis, auf Grund dessen (möglicherweise) die Annullierung vorgenommen wird, unmittelbar, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach dem Ereignis an Schoonzicht Holiday.
  • Mündliche Meldungen sind immer schriftlich zu bestätigen.
  • Sie müssen bei einer Meldung die Umstände wie oben genannt zeigen, um das Recht auf Leistung zu erreichen.
  • Recht auf Leistung ist innerhalb des Aufenthaltstermins zu melden.

6. Wie groß ist die gewährte Leistung, wie lange dauert es, bis ich den Betrag bekomme? 

Wie groß die gewährte Leisung ist, hängt von einigen Umständen bzw. Fakten ab. Der gegebenenfalls zu empfangene Betrag kann nie mehr sein als derjenige, den Sie an Schoonzicht Holiday bezahlt haben. Die entstehenden Teilnahmekosten werden immer in voller Höhe davon abgezogen.

Sollte Ihr geplanter Urlaub, auf grund der angegebenen Umstände/Ursachen nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen, erfolgt eine Rückzahlung der nicht wargenommenen Urlaubstage (abzüglich der Kosten der Rücktrittskostenfonds und der Reservierungskosten.)

Ohne Sonderumstände (z.B. Unklarheiten bei Rechtslage) hören Sie innerhalb von einer Woche, nach dem Schoonzicht Holiday Ihre schriftliche Bestätigung empfangen hat, ob Sie das Recht haben auf eine Auszahlung aus dem Rücktrittskostenfonds. Sie erfahren dann auch, wieviel Sie erhalten. Innerhalb von sechs Wochen wird die Auszahlung auf Ihrem Bankkonto überwiesen. Eventuelle Bankkosten gehen zu Ihren Lasten.